Elektrofachgeschäft in meiner Nähe

← Elektrofachgeschäfte finden

RATGEBER · STAND 16.10.2026

Altgerät, Lieferung, Anschluss beim Gerätekauf (2026)

Du kaufst eine neue Waschmaschine oder einen neuen Kühlschrank, und das alte Gerät soll gleich verschwinden. Ob der Laden es zurücknehmen muss, hängt vor allem von seiner Verkaufsfläche ab. Beim Liefern, Aufstellen und Anschließen zählt dagegen, was ihr vereinbart. Stand: 16. Oktober 2026.

Ab 400 Quadratmetern gilt die Rücknahmepflicht

Das Elektrogesetz knüpft die Pflicht an die Fläche. Entscheidend ist die Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Liegt sie bei mindestens 400 Quadratmetern, muss der Laden Altgeräte zurücknehmen. Kaufst du ein neues Gerät, gibst du dafür ein altes der gleichen Art ab, das ähnliche Funktionen hat. Ein alter Kühlschrank geht also gegen einen neuen Kühlschrank. Das ist kostenlos, im Laden oder in unmittelbarer Nähe.

Kleine Geräte nimmt ein solcher Laden auch ohne Kauf an. Keine Kante darf länger als 25 Zentimeter sein. Du darfst höchstens drei Altgeräte pro Geräteart abgeben. Eine Waschmaschine ist dafür zu groß.

Kleinere Fachgeschäfte unter 400 Quadratmetern müssen Altgeräte nicht zurücknehmen. Sie dürfen es freiwillig. Ruf vorher an und frag, ob der Laden dein Gerät annimmt. Dann schleppst du es nicht umsonst.

Wer zurücknehmen muss, muss seine Kunden mit Tafeln informieren. Sie müssen gut lesbar dort hängen, wo die Kunden entlanglaufen. Auf ihnen steht unter anderem, dass du deine Daten selbst löschen musst. Fehlt die Tafel, frag an der Kasse.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Altgerät vorbereiten: Batterien, Lampen, Daten

Nimm Batterien heraus, die nicht fest im Gerät verbaut sind. Das gilt auch für Lampen, die sich ohne Zerstörung entnehmen lassen. Beides trennst du vor der Abgabe vom Gerät, ohne es zu beschädigen.

Löschen musst du deine Daten selbst. Das betrifft Laptop, Tablet, Smartphone und jedes Gerät mit Speicher. Sichere vorher, was du behalten willst.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Lieferung: Altgerät mitgeben und Leistungen klären

Lässt du das neue Gerät liefern, gilt dein Zuhause als Ort der Abgabe. Ist der Laden zur Rücknahme verpflichtet, darf die Abholung des Altgeräts dich nichts kosten. Der Laden muss dich fragen, ob du bei der Auslieferung ein Altgerät zurückgeben willst. Sag es trotzdem schon beim Kauf.

Das Gesetz regelt die Abholung. Abklemmen, Heraustragen, Aufstellen und Anschließen nennt es nicht. Das sind Leistungen, die du vorher mit Umfang und Preis vereinbarst. Frag nach dem Preis, bevor du unterschreibst.

Organisiert der Laden den Transport, trägt er das Risiko für Schäden auf dem Weg. Auf dich geht die Gefahr beim Versand nur über, wenn du den Spediteur selbst beauftragt hast.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Montage und Anschluss: Wann der Laden haftet

Übernimmt der Laden die Montage und macht dabei einen Fehler, ist das ein Sachmangel. Gleiches gilt, wenn seine Anleitung falsch ist. Dann hast du Gewährleistungsrechte. Hast du selbst angeschlossen und liegt der Fehler weder an der Montage des Ladens noch an seiner Anleitung, ist das Gerät in dieser Hinsicht in Ordnung. Lass dir deshalb im Lieferschein bestätigen, wer was gemacht hat.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Wenn der Laden nicht zurücknimmt

Muss der Laden zurücknehmen und lehnt ab, melde das der unteren Abfallbehörde deiner Kommune. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Muss der Laden nicht zurücknehmen, bleibt der Recyclinghof. Kommunen müssen Sammelstellen vorhalten, meist Recyclinghöfe. Dort gibst du Altgeräte kostenlos ab.

Quellen: Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 05.04.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 25.11.2025)

Weiterlesen

Elektrofachgeschäfte in meiner Nähe finden →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.