RATGEBER · STAND 16.10.2026
Online kaufen, im Laden abholen: Widerruf, Energielabel
Viele Geräte bestellst du im Netz und holst sie im Laden ab. Ob du sie danach widerrufen kannst, hängt davon ab, wo der Kaufvertrag zustande kam. Vor dem Kauf lohnt außerdem ein Blick aufs Energielabel. Stand: 16. Oktober 2026.
Widerruf: Entscheidend ist, wo du den Vertrag schließt
Kaufst du im Laden, gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Ob der Händler eine Kaffeemaschine zurücknimmt, ist seine Kulanz.
Online ist es anders. Kommt der Vertrag über den Shop zustande, hast du ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt 14 Tage. Ob du das Gerät liefern lässt oder im Laden abholst, spielt keine Rolle.
Reservierst du den Fernseher nur im Netz und entscheidest erst im Laden, ob du ihn nimmst, hast du kein Widerrufsrecht. Prüfe deshalb die Bestätigung: Steht dort Kauf oder Reservierung? Frag im Zweifel nach, bevor du abholst.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)
So läuft der Widerruf ab
Beim Gerätekauf beginnt die Frist, sobald du das Gerät erhalten hast. Holst du es im Laden ab, ist das der Abholtag. Den Widerruf erklärst du gegenüber dem Händler. Er muss eindeutig sein, eine Begründung brauchst du nicht.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton anbieten, wenn man über ihre Webseite Verträge schließen kann.
Das Gerät geht dann zurück. Die Kosten der Rücksendung trägst du, wenn der Händler dich vorher darüber informiert hat. Bei einem schweren Gerät lohnt die Frage vor dem Kauf: Holt der Händler es im Widerrufsfall ab?
Prüfen darfst du das Gerät: auspacken, anschließen, ausprobieren. Gehst du über die Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion hinaus, kann der Händler Ersatz für den Wertverlust verlangen. Bewahre Verpackung und Zubehör auf.
Widerruf und Mangel sind zwei Wege. Für den Widerruf brauchst du keinen Grund und hast 14 Tage. Ist das Gerät defekt, greift unabhängig davon die Gewährleistung, bei neuen Geräten zwei Jahre.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 27.03.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
Energielabel: Was Händler zeigen müssen
Das EU-Label zeigt, wie sparsam ein Gerät im Vergleich zu Geräten des gleichen Typs ist. Für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Monitore reicht die Skala von A bis G. Vergleiche also Kühlschrank mit Kühlschrank, nicht mit dem Fernseher.
Für das Label sind die Händler verantwortlich, im Geschäft und im Internetverkauf. Du musst es also im Laden und im Online-Angebot finden können. Kontrolliert wird das von den Bundesländern. Fehlt das Label, frag den Händler danach.
Bei Fernsehern trägt das aktuelle Label einen QR-Code. Er führt zur EPREL-Produktdatenbank der EU. Achte neben der Klasse auf den Stromverbrauch in Kilowattstunden pro 1.000 Stunden, der ebenfalls auf dem Label steht.
Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 01.09.2026), Verbraucherinformationssystem Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Autor: Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.; Stand der Seite 30.09.2024), Verbraucherinformationssystem Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Autor: Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.; Stand der Seite 26.11.2025)
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